Mit Ihrem reinen Elektrofahrzeug können Sie von der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) profitieren. Über einen Dienstleister lässt sich die anrechenbare Quote Ihres Fahrzeugs vermarkten. Dafür können Sie eine jährliche THG-Prämie erhalten.

Warum?

Unternehmen, die in Deutschland Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen eine gesetzlich festgelegte Treibhausgasminderungsquote erfüllen. Dafür können sie unter anderem Strom anrechnen lassen, der für Elektrofahrzeuge genutzt wird. Bei zugelassenen reinen Batterieelektrofahrzeugen erfolgt diese Anrechnung auf Grundlage eines pauschalen Wertes.

Hier kommen Sie ins Spiel!

Als eingetragener Halter eines berechtigten Elektrofahrzeugs können Sie die Vermarktung über unseren Partner MyGreenCashback beauftragen. Die Höhe der THG-Prämie und die Auszahlungsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot des Anbieters.

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So geht‘s:

  • Registrieren Sie Ihr reines Batterieelektrofahrzeug bei unserem Partner MyGreenCashback.
  • Halten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I bereit. Maßgeblich ist der dort eingetragene Fahrzeughalter.
  • Ob Sie das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert haben, ist grundsätzlich nicht entscheidend.
  • Auch gewerblich zugelassene Fahrzeuge können berücksichtigt werden. Bei Dienstwagen erfolgt die Beantragung durch den eingetragenen Halter oder eine entsprechend bevollmächtigte Person.
  • Hybridfahrzeuge und Plug-in-Hybride sind für diese Fahrzeugprämie nicht berechtigt.

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Wer kann die THG-Prämie erhalten?

Die THG-Prämie können Halter eines in Deutschland zugelassenen reinen Batterieelektrofahrzeugs erhalten. Das gilt grundsätzlich sowohl für privat als auch für gewerblich zugelassene Fahrzeuge. Ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Maßgeblich ist, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen ist.

Hybridfahrzeuge und Plug-in-Hybride sind für diese Fahrzeugprämie nicht berechtigt. Angaben zum Antrieb finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I. Unser Partner prüft anhand Ihrer Unterlagen, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.

Die Fahrzeugquote kann pro Fahrzeug und Kalenderjahr nur einmal angerechnet werden. Prüfen Sie deshalb insbesondere bei einem gebraucht gekauften Fahrzeug, ob die Quote für das betreffende Jahr bereits beantragt wurde. Weitere Voraussetzungen und Fristen finden Sie in den aktuellen Teilnahmebedingungen unseres Partners.